Abschlussarbeit und Prüfung

Abschlussarbeit

  • Die Abschlussarbeit ist Bestandteil der Ausbildung
  • Das Thema der Abschlussarbeit sollte einen direkten Bezug zur hundephysiotherapeutischen Tätigkeit haben
  • Die Abschlussarbeit sollte mindestens 2.500 und maximal 3.000 Wörter Umfang haben
  • Die Abschlussarbeit sollte ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben und eine Zusammenfassung von max. 250 Wörtern Umfang enthalten
  • Das Thema und der Arbeitsentwurf wird durch den Auszubildenden bei FBZ-vet eingereicht und bei Eignung genehmigt
  • Die Abschlussarbeit wird mit „Bestanden“ bzw. „Nicht Bestanden“ bewertet

 

Prüfung

1. Prüfungsausschuss
Im Prüfungsausschuss sitzen mindestens drei Personen aus dem Lehrerteam des FBZ-vet.

 

2. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich und mündlich praktisch in medizinischen Grundlagen und fachpraktischem Wissen. Zur Abschlussprüfung müssen unaufgefordert die Nachweise der absolvierten Online-Seminare und die Anwesenheit bei den Präsenzveranstaltungen eingereicht werden. Dazu erhält der Schüler zu Beginn der Ausbildung ein entsprechendes Nachweisheft.

 

3.Schriftliche Prüfung
Der zeitliche Umfang der schriftlichen Prüfung ist mit 3 Stunden zu 60 Minuten (die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht zulässig) angesetzt. Die schriftliche Prüfung wird unter Aufsicht durchgeführt. Die schriftliche Prüfung enthält multiple choice und/oder offene Fragen. Bestanden ist dieser Prüfungsteil, wenn mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet werden. Die Note 1 wird erteilt, wenn 90 - 100 %, die Note 2, wenn 80 - 89 %, die Note 3, wenn 70 - 79 %, die Note 4, wenn mindestens 60 - 69 % der Fragen richtig beantwortet werden.

 

4. Mündlich-praktische Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung erfolgt an einem Probandenhund. Es wird ein Krankheitsbild vorgegeben. Der Schüler erhält eine 30-minütige Vorbereitungszeit, dabei sollten Therapieziele und Therapiemaßnahmen schriftlich formuliert werden, etwaige Kontraindikationen sind zu beachten. Anschließend erfolgt eine Vorbehandlung des Probanden. Die Prüfung wird durch zwei Prüfer aus dem Lehrerteam des FBZ-vet benotet. Die Prüfung beträgt pro Prüfling 45 Minuten.

 

5. Die Schlussbenotung
Die Schlussnote setzt sich aus der Benotung der einzelnen Prüfungsteile zusammen. Bei Nichtbestehen legt der Prüfungsausschuss die Vorgaben für die Wiederholungsprüfung fest.
Wurde nur ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss auch nur dieser Teil der Prüfung wiederholt werden. Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. Liegen zwischen der Prüfung und der Wiederholungsprüfung mehr als zwei Jahre muss die komplette Prüfung nochmals wiederholt werden.

 

6. Zeugnis
Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler ein Zeugnis mit den Einzelnoten. Benotet werden die Abschlussprüfung, die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung.

 

7. Zertifikat
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung (Abschlussprüfung, Abschlussarbeit) und sofern sich keine begründeten Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit, der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung ergeben und sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, wird von der Ausbildungsstätte FBZ-vet ein Zertifikat ausgestellt.
Die Zertifikatsbezeichnung lautet: „Herr/Frau ... geb. am ... in ... darf aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Hundephysiotherapie gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des FBZ-vet mit Wirkung vom heutigen Tag an die Bezeichnung Hundephysiotherapeut/FBZ-vet führen. Zur Ausübung der Tätigkeit ist die derzeitige Gesetzeslage zu beachten.“